Schulelternbeirat
Das hessische Schulgesetz regelt in den §§ 100 – 120 die Mitbestimmung der Eltern, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen und die ihrer Kinder zu vertreten und das schulische Leben aktiv mitzugestalten.
Dem Schulelternbeirat gehören die Elternvertreter der jeweiligen Klassen an. Diese wählen – für die Dauer von zwei Jahren – aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n.
Die Sitzungen des Schulelternbeirates finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr, statt. An diesen Sitzungen nimmt auch der Schulleiter und/oder sein/e Stellvertreter/in teil. Darüber hinaus ist der/die Vorsitzende/r auch zu den Gesamtkonferenzen der Schule eingeladen.
Der Schulelternbeirat hat – je nach Themenbereich – Zustimmungs-, Anhörungs- und Initiativrechte, bei allen Arbeitsvorhaben aber zumindest Informationsrechte.