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Organisation der Ausbildung (FS)

Fachschule für Sozialwesen/ Schwerpunkt Sozialpädagogik

Die gesamte Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in:

  • eine zweijährige, überwiegend fachtheoretische Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik (erster und zweiter Ausbildungsabschnitt) mit theoretischer Abschlussprüfung und
  • ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird und mit einer methodischen Prüfung abschließt (dritter Ausbildungsabschnitt).

Die Ausbildung umfasst im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt mehrere Lernbereiche.

Allgemeiner Lernbereich:

Deutsch
Englisch
Religion, Religionspädagogik/Ethik

Beruflicher Lernbereich:

Aufgabenfeld 01: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Aufgabenfeld 02: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Aufgabenfeld 03: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Aufgabenfeld 04: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen gestalten
Aufgabenfeld 05: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Aufgabenfeld 06: Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Mentoring:

  • Individuelle Begleitung der Entwicklung zu einer professionellen Berufsrolle

Das einjährige Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit fachlicher Anleitung ist verpflichtender Bestandteil der Ausbildung (dritter Abschnitt). Neben der Ausbildung in der Praxis findet in regelmäßigen Abständen Begleitunterricht in der Fachschule statt.

Das Berufspraktikum endet mit der Prüfung zur Staatlichen Anerkennung.

Anmeldung zur Ausbildung:

Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik ist der 15. Februar des Aufnahmejahres (zum Anmeldeformular).

Nach diesem Termin werden weitere Bewerbungen entgegengenommen und in einer Warteliste geführt, wenn zu erwarten ist, dass nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Liegen zum 15. Februar mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Der Termin für dieses Auswahlverfahren ist für die staatlichen hessischen Fachschulen einheitlich auf den zweiten Samstag im März festgesetzt.

Nähere Erklärungen erfolgen mit der Einladung zum Auswahlverfahren.

Dem Aufnahmeantrag an die Brühlwiesenschule sind folgende Nachweise beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Zeugnis des allgemeinbildenden Schulabschlusses (mindestens Mittlerer Abschluss) in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn der Ausbildung erworben wird
  • eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits eine Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik teilgenommen wurde
  • Aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung muss frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

Die Anmeldeformulare können unter folgender Website-Adresse abgerufen und ausgedruckt werden: www.bws-hofheim.de/service/formulare/formular_soz/AnmeldungFS.pdf

Fachhochschulreife

Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an Fachhochschulen kann durch den erfolgreichen Besuch eines Zusatzkurses in Mathematik in den beiden ersten Ausbildungsjahren und einer Zusatzprüfung in Mathematik erworben werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik ist kostenlos, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit vom Land Hessen gestellt. Lediglich für Verbrauchsmaterialien und Exkursionen ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.

Rechtliche Bestimmungen

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik: Verordnung

Feststellungsprüfung (Sozialwesen):

Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt
den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach DQR4 (z.B. einer 3 – 3,5 jährigen Ausbildung) plus mindestens 3 Monate sozialpädagogischer Erfahrung (z.B. ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung wie Krippe, Kindergarten oder Hort)

oder

den Abschluss der Fachoberschule, Form A oder B oder höherwertiger allgemeinbildender Abschüsse plus 3 Monate sozialpädagogischer Erfahrung (z.B. in Form eines Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung)

oder

den Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit in Vollzeit von 36 Monaten voraus.


Sozialpädagogische Erfahrung kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich oder ehrenamtlich erworben werden.

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