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Organisation der Ausbildung (HFS)

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung für Sozialberufe im ersten Ausbildungsjahr und in eine fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.
Das erste Ausbildungsjahr findet in der Schule statt. Es werden zwei Praktika von jeweils ca. vier Wochen Dauer in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet und an zwei Tagen die Schule besucht.

Inhalte der Ausbildung

Berufsbildender Lernbereich

  • Anthropologie
  • Medienerziehung
  • Grundlagen der Theorie und Praxis Sozialpädagogik und Sozialpflege
  • Körper und Bewegung
  • Erziehung
  • Pflege
  • Ernährung und Haushaltsführung
  • Gestaltung der Lebensumwelt

Allgemeinbildender Lernbereich

  • Deutsch
  • Politik und Wirtschaft
  • Religion
  • Englisch

Prüfungen / BerufsabschlussDie Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsteil besteht, ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent zu führen.

Anmeldung zur Ausbildung

Die Bewerbung zur Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz hat nach dem Erhalt des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 bis 30. April des Aufnahmejahres mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular über die derzeit besuchte Schule zu erfolgen. Nach diesem Termin werden Bewerbungen nur dann berücksichtigt, sofern noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und die genannten Bedingungen erfüllt werden.
Ist die Aufnahmekapazität der Schule überschritten, findet eine Auswahl nach den vorgelegten Leistungen statt.

Dem Aufnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen:

  1. Formloses Bewerbungsschreiben
  2. Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild neueren Datums,
  3. in beglaubigter Kopie das Zeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses bzw. das letzte Halbjahreszeugnis der Schule, an der der mittlere Bildungsabschluss erworben wird.
  4. Nachweis einer gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Sozialassistentin oder des Sozialassistenten, z. B. in Form einer Bescheinigung des Hausarztes. (Ausstellungsdatum der Bescheinigung darf zum Beginn der Ausbildung im August /September sechs Monate nicht überschreiten, ggf. Nachreichen)

Der Aufnahmeantrag ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, falls die Bewerberin/der Bewerber nicht volljährig ist.

Rückmeldungen erhalten Sie nach dem Bewerbungschluss am 30. April.

Die Anmeldeformulare können unter folgender Website-Adresse abgerufen und ausgedruckt werden:

 AnmeldungBFSoz.pdf . 

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  • Englisch
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