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So funktioniert die Fachoberschule an der bws

1. Ziele:

Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife und damit zur Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule im gesamten Bundesgebiet.

2. Organisationsformen:

Die Ausbildung an der Fachoberschule in Hofheim erfolgt in allen oben genannten Schwerpunkten in den Organisationsformen A und B (gemäß Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen im Lande Hessen, vom 02.05.2001).

2.1 Bewerber ohne ausreichende Berufspraxis (siehe 2.2) wählen Form A:

Im ersten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 11) wird an 2 Wochentagen Unterricht erteilt (12 Wochenstunden). An 3 Wochentagen erfolgt eine fachpraktische Ausbildung in geeigneten Betrieben.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 12) werden 34 Wochenstunden Vollzeitunterrichterteilt.

2.2 Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung oder zweijähriger Praxis in anerkannten, einschlägigen Ausbildungsberufen wählen Organisationsform B:

Diese Form entspricht dem zweiten Ausbildungsabschnitt der Form A, also 34 Wochenstunden theoretischer Unterricht.

3. Zugangsvoraussetzungen:

3.1 Aufnahmebedingungen Organisationsform A:

  • Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder das Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe
  • Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  • Schriftliche Zusage, dass die fachpraktische Ausbildung sicher gestellt ist
  • eine Bescheinigung  über die Berufsberatung durch das  Arbeitsamt oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule

3.2 Aufnahmebedingungen Organisationsform B:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung, bzw. entsprechende Berufspraxis
  • Einen mittleren Abschluss wie unter 3.1

4. Aufnahme:

Der Antrag auf Zulassung zur Fachoberschule ist bei der beruflichen Schule, an der die gewählte Fachoberschule eingerichtet ist, bis spätestens zum 31. März zu stellen.
Erfolgt ein Übergang unmittelbar von einer Schule, an der der Mittlere Abschluss angestrebt wird, so übersendet die abgebende Schule die Anmeldung bis spätestens 31. März. Dem Antrag sind notwendigen Nachweise beizufügen. Anstelle des Schuljahreszeugnisses werden das Schul-Halbjahreszeugnis und das Vorjahreszeugnis beigefügt. Maßgeblich für die Zulassung ist das nachzureichende Schuljahreszeugnis.
Erfolgt der Übergang nicht unmittelbar von einer Schule, an der der Mittlere Abschluss erreicht wurde, so wird die Anmeldung direkt bei der beruflichen Schule, an der die gewählte Fachoberschule eingerichtet ist, mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht.

5. Unterrichtsfächer

5.1 Politisch-sprachlicher Unterrichtsbereich

  • Politische Bildung
  • Deutsch
  • Englisch

5.2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildungsbereich

  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie

5.3 Berufsbezogener Bildungsbereich

  • Schwerpunktfächer
  • Fachpraktische Ausbildung in Organisationsform A.

5.4 Religion/Ethik

5.5 Sport

6. Fachpraktische Ausbildung in der Fachoberschule, Organisationsform A

Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen absolviert werden. Sie sollten Einblicke in unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen, Überblicke über fachrichtungsspezifische Zusammenhänge, Mitarbeit in jeweils typischen Arbeitsabläufen, sowie das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden bieten. Die Schülerinnen oder Schüler der Jahrgangsstufe 11 sind zugleich Praktikantinnen oder Praktikanten. Sie schließen einen Vertrag mit einer Praxiseinrichtung ab. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten in der Praxiseinrichtung richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

7. Praktikantenstatus

Der Fachoberschüler tritt in ein besonderes Ausbildungsverhältnis (Praktikantenstatus) zu dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb; zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Fachoberschüler wird ein schriftlicher Praktikantenvertrag abgeschlossen (Muster kann angefordert werden). Der Fachoberschulpraktikant ist in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 172 Abs. 1. Nr. 5 RVO, § 1228 Abs. 1 Nr. 3 RVO, § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG) versicherungsfrei.

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