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Corona-Virus-Schulinformationen

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über alle Neuerungen, die sich aus schulischer Sicht durch die Corona-Pandemie ergeben. Bitte beachten Sie dabei:

Das Verfahren bei Covid 19 – Erkrankungen liegt ausschließlich beim Gesundheitsamt: Nur dort sitzt die Kompetenz, Ihnen fachlich fundierten Rat zu geben oder Entscheidungen (z.B. bezüglich Quarantäne) zu treffen. Bitte wenden Sie sich deshalb dorthin, wenn Sie den Verdacht haben, (möglicherweise) infiziert zu sein oder wenn Sie intensiven Kontakt zu einem/r Infizierten hatten.

Wir sind aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, Informationen über etwaige Covid 19 – Infizierte herauszugeben, wenn der oder die Betroffene bzw. die entsprechenden Erziehungsberechtigten nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Alle Informationen laufen auch hier über das Gesundheitsamt. Wir haben darauf keinen Einfluss

Corona-Update 02.05.2022

Ab dem 02.05.2022 gilt der neue Hygieneplan 10.0. Der Hygieneplan der Schule ist mit diesem identisch. Im Wesentlichen gibt es folgende Neuregelung

Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich; gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen. Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Außerdem beinhaltet der Hygieneplan Hinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ferner werden mit ihm verschiedene Erlasse aufgehoben. Erfreulicherweise können mit dem Wegfall der Testvorgaben auch die Dokumentationspflichten für die Schulen gelockert werden.

Wenn Sie Detailfragen haben, oder es einfach genauer wissen wollen, können Sie den neuen Hygieneplan hier herunterladen

Corona-Update 04.04.2022

Die Maskenpflicht im Schulhaus ist aufgehoben. Es besteht aber selbstverständlich weiterhin das Recht, Masken zu tragen. Angesichts bevorstehender Prüfungen und der Osterferien wäre es vielleicht auch kein Zeichen besonderer Dummheit, sie weiterhin auf freiwilliger Basis zu tragen.

Die Coronatestpflicht für ungeimpfte/nicht frisch genesene Lehrer*innen und Schüler*innen wird generell auf dreimal pro Woche festgelegt. Wir nehmen wie immer die Tage Montag, Mittwoch und Freitag. Freiwillige Testungen bleiben möglich.

Corona-Update 07.03.2022

Ab Montag, den 07.03.2022, gilt die Maskenpflicht in der Schule nur noch im Gebäude und dort bis zum Platz im Klassenraum. Im Unterricht gibt es keine Maskenpflicht mehr. Natürlich darf sie aber freiwillig weitergetragen werden. Genaueres über die Neuregelung ab dem 07.03.2022 können Sie in dem Informationsschreiben des Hessischen Kultusministeriums hier herunterladen.

Corona-Update 25.11.2021

Ab Donnerstag, dem 24.11.2021 gelten wegen der steigenden Zahl an Corona-Fällen wieder die Bedingungen der Präventionswochen nach den Ferien: Die Schüler*innen werden dreimal wöchentlich getestet und es besteht wieder die Pflicht, im Schulgebäude generell – auch im Unterricht – eine medizinische Maske zu tragen. Die entsprechende Verfügung des Kultusministeriums finden Sie hier als Download.

Corona-Update 24.11.2021

Ab Mittwoch, dem 23.11.2021 gilt für alle Beschäftigten an der BWS die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das heißt, das alle Personen, die an der BWS Geld verdienen, geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Genauere Informationen bezüglich der diesbezüglichen Verfügung des HKM finden Sie hier.

Corona-Update 11.11.2021

Ab 11.11.2021 werden alle, die nicht geimpft oder genesen sind, wieder dreimal pro Woche getestet. Das beudeutet für die entsprechenden Schüler*innen der Vollzeitschulformen sowie für die entsprechenden Lehrkräfte, dass wieder montags, mittwochs und freitags an der Schule gestestet wird. Wer sich außerhalb testen lassen will, muss beachten, dass der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das entsprechende Schreiben des HKM können Sie hier herunterladen.

Corona-Update 08.11.2021

Ab heute endet der zweiwöchige Präventionszeitraum nach den Herbstferien. Es gilt nunmehr wieder nur noch die Maskenpflicht im allgemein zugänglichen Teilen des Schulgebäudes. Die Maskenpflicht am Platz im Klassenraum ist aufgehoben.
Außerdem werden alle, die nicht geimpft oder genesen sind, nur noch zweimal pro Woche getestet.

Corona-Update 07.10.2021

In den beiden Wochen nach den Herbstferien müssen entsprechend der Anweisung des Kultusministeriums im Schulhaus wieder Masken getragen werden – auch am Platz im Klassenraum. Außerdem werden die Schüler*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, in diesen beiden Wochen wieder je dreimal getestet. Die entsprechende Information des HKM können Sie hier herunterladen.

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Corona-Update 20.09.2021

Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab sofort ab dem Zeitpunkt nicht mehr, in dem sich die Schüler*innen an ihren Plätzen im Klassenraum befinden. Ebenfalls aufgehoben ist die Maskenpflicht im Freien und beim Essen und Trinken. Die Sitzgelegenheiten an der Mensa sind zum Essen und Trinken wieder verfügbar. Ansonsten gilt im Gebäude weiterhin die Maskenpflicht.

Wenn Sich Schüler*innen außerhalb der schulischen Impfaktionen impfen lassen wollen, können Sie hier die Informationen des Staatlichen Schulamts zu diesem Thema herunterladen

Corona-Update 06.09.2021

Wegen gestiegener Inzidenzwerte über 100 im Main-Taunus-Kreis müssen im gesamten Schulgebäude, also auch am Platz im Unterricht, medizinische Masken getragen werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung des MTK können Sie hier herunterladen

Corona-Update 03.09.2021

Als Service für Schüler*innen der BWS, die sich gegen Corona impfen lassen wollen, bietet das Impfzentrum Hofheim am 09.09.2021 in der Zeit von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr in der Aula A der BWS die Möglichkeit an, sich kostenlos gegen Covid19 impfen zu lassen. Als Impfstoff wird grundsätzlich der derjenige der Fa. Biontec verwendet. Schüler*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, können auch den Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten.

Wenn der Mindestabstand von 3-6 Wochen eingehalten ist, kann auch eine Zweitimpfung mit Biontec vorgenommen werden.

Die Teilnahme an der Impfung ist natürlich freiwillig und findet während der Unterrichtszeit statt. Wer daran teilnehmen will, kann dies in dem angegebenen Zeitraum ohne weitere Anmeldung tun, muss aber die folgenden Formulare unterschrieben zur Impfung mitbringen:

Wenn Sie sich mit Johnson & Johnson impfen lassen wollen:

Aufklärungsbogen (Johnson & Johnson)

Einverständniserklärung (Johnson & Johnson)

Wenn Sie sich mit Biontec impfen lassen wollen:

Aufklärungsbogen (Biontec)

Einverständniserklärung (Biontec)

Corona-Update zum Schuljahresbeginn 2021/22

Zum Schuljahresbeginn hatt das Hessische Kultusministerium neue Regeln herausgegegeben, die Sie im Einzelnen hier herunterladen können:

Hier finden Sie das Elternanschreiben des Kultusministers
Hier finden Sie den aktuell gültigen Hygieneplan mit der Anlage 1, der Anlage 2, der Anlage 3 und der Anlage 4
Der schulische Hygieneplan entspricht dem Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums)

Grob gesagt, werden die Corona-Bestimmungen des letzten Schuljahres fortgeführt. Es findet regulärer Unterricht in allen Jahrgangstufen und Schulformen statt.

Für alle, die nicht nachweislich vollständig geimpft oder von Corona genesen sind, gilt in den ersten zwei Wochen des Schuljahres dreimal in der Woche eine Coronatestpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht, danach wird noch zweimal wöchentlich getestet. Die entsprechenden Nachweise müssen in jeder Unterrichtsstunde vorgezeigt werden.

BITTE DENKEN SIE DARAN, DASS WIR NUR TESTS AUSGEBEN KÖNNEN, WENN SIE EINE UNTERSCHRIEBENE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG VORLEGEN KÖNNEN. OHNE NEGATIVEN TEST, VOLLSTÄNDIGE IMPFUNG ODER GENESENENBESCHEINIGUNG IST KEINE TEILNAHME AM PRÄSENZUNTERRICHT MÖGLICH!
Das entsprechende Formular für das Testeinverständnis können Sie hier herunterladen

Im Schulgebäude besteht in den ersten zwei Schulwochen wieder die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, danach „nur noch“ vom Eingang bis zum Sitzplatz im Klassenzimmer sowie die Verpflichtung, Abstand zu halten, wo immer das möglich ist.

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt soll allen Schülerinnen und Schülern an der Schule zu Beginn des Schuljahres ein Impfangebot gemacht werden, das sie während der Unterrichtszeit wahrnehmen können. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme, entbindet aber aber von der Testpflicht als Voraussetzung zum Präsenzunterricht. Die Maskenpflicht ist davon nicht betroffen.

Corona-Update vom 23.06.2021

Neue Vorschriften zum Thema Maskenpflicht aus dem Hessischen Kultusministerium: Ab Freitag, dem 25.06.2021 gilt die Maskenpflicht nur noch innerhalb des Schulgebäudes von der Eingangstür bis zum Sitzplatz im Klassenraum. Lehrkräfte müssen eine medizinische Maske tragen, für Schüler*innen reicht eine Alltagsmaske. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Quarantänemaßnahmen, die das Gesundheitsamt im Falle einer Corona-Infektion in einer Klasse verhängt, wesentlich von der Art der getragenen Maske abhängen können.

Während des Unterrichts besteht keine Maskenpflicht mehr, jedoch bleibt das Recht zum Tragen einer Maske an der BWS nach individueller Entscheidung erhalten. Klassen können sich durch Mehrheitsentscheidung auch selbst eine Maskenpflicht auferlegen, die sich aber nicht auf die Lehrkraft bezieht

Die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt unverändert bestehen

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen finden Sie in einem Anschreiben des Hessischen Kultusministeriums an die Schulleitungen und Lehrkräfte, das Sie hier herunterladen können.

Corona-Update vom 27.05.2021

Gute Nachrichten vom Staatlichen Schulamt. Der Main-Taunus-Kreis wird mit ab Freitag, den 28.05.2021 aufgrund der geringen Inzidenzwerte (dauerhaft unter 50) in Stufe 2 der hessischen Landesverordnung eingeordnet.

Das bedeutet, dass ab Freitag, 28.05.2021 wieder täglicher Präsenzunterricht für alle stattfinden wird. Die Gruppeneinteilungen des Wechselunterrichts entfallen. Entsprechend des geltenden Hygieneplans 7.1 gelten aber folgende Regelungen für den Schulbetrieb auch weiterhin:

  • Grundsätzlich gilt in der Schule und auf dem Gelände weiterhin das Abstandsgebot, wenn der Unrerichtsraum für eine Gruppe aber zu klein dafür ist, dann kann vom Mindestabstand abgewichen werden.
  • Die Maskenpflicht in der Schule und auf dem Gelände gilt weiterhin. Draußen darf gegessen und getrunken werden.
  • Alle Schüler*innen müssen sich weiterhin zweimal in der Woche testen lassen und dürfen am Präsenzunterricht nur mit einer entsprechenden Bescheinigung teilnehmen, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Die Testtage sind dann in den Vollzeitschulen ab sofort Montag und Mittwoch, in der Berufsschule an den Berufsschultagen. Es ist auch möglich Testbescheinigungen externer Testinstitutionen vorzulegen.

Den Hygieneplan 7.1 können Sie hier herunterladen

Corona-Update vom 18.05.2021

Gestern ist der Erlass des Hessischen Kultusministers bei uns angekommen, in dem es um Leistungsbewertung (Klausuren) und Versetzungsregelungen für das aktuelle Schuljahr geht. Den Elternbrief dazu können Sie hier herunterladen. Weiterhin erreichte uns auch ein Elternbrief, der die Beschulungsformen bei unterschiedlichen Inzidenzwerten beschreibt. Diesen können hier herunterladen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die bei bestimmten Inzidenzwerten vorgesehene Präsenzbeschulung der ganzen Klasse an der BWS so lange nicht möglich ist, wie gleichzeitig der Hygieneplan 6.0 gilt, der einen Mindestabstand zwischen den Schüler*innen von 1,50 vorsieht. Diese Vorschrift führt dazu, dass wir pro Klassenraum i.d.R. maximal 15 Schüler*innen beschulen können. Wenn Klassen größer sind, sind wir gezwungen, unser Wechselmodell weiterzuführen, weil die Pandemie weder die Zahl unserer Klassenräume noch die der zur Verfügung stehenden Kolleg*innen verdoppelt hat.

Corona-Update vom 28.04.2021

Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz gibt es vielleicht Licht am Ende des Tunnels für alle Schüler*innen, die bisher im Distanzunterricht beschult werden:

Falls die Inzidenz im MTK zwischen 100 und 165 bleibt, sollen alle Nichtabschlussklassen frühestens ab 10.05.2021 wieder an die BWS zurückkommen. Sie werden bei uns im täglichen Wechselunterricht beschult werden. Wer in welche Gruppe kommt und an welchen Schultagen in der Schule sein wird, teilen die Klassenlehrer den Schüler*innen mit.

Die Grundlage für diese Entscheidung, über die wir uns sehr freuen, ist das Schreibens des Hessischen Kultusministers, das Sie sich hier herunterladen können.

Nach unseren Planungen beginnt der Präsenzunterricht (immer unter der Voraussetzung, dass die Inzidenzwerte im MTK dauerhaft unter 165 liegen) in den verschiedenen Schulformen wie folgt:

  • Die 10er-Klassen der Berufsfachschule kommen ab dem 10.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder. Gruppen sind eingeteilt oder werden von den Klassenlehrern noch vorgenommen.
  • INTEA-Klassen kommen ab dem 06.05.2021 im täglichen Wechselunterricht (wenn die Gruppen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich machen) wieder. Gruppen sind eingeteilt oder werden von den Klassenlehrern noch vorgenommen.
  • Die Klassen der Werkstatt für behinderte Menschen kommen ab dem 10.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder. Klassenlehrer teilen in Absprache mit dem Schlockerhof die Klassen ein.
  • Die11er-Klassen der Fachschule kommen ab dem 10.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder. Für die 12er-Klassen endet der Unterricht grundsätzlich nach der schriftlichen Prüfung. Genaueres erfahren Sie von Ihren Klassenlehrer*innen
  • Die11er-Klassen der HBS kommen ab dem 17.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder. Gruppen sind eingeteilt. Für die 12er-Klassen endet der Unterricht grundsätzlich nach der schriftlichen Prüfung. Genaueres erfahren Sie von Ihren Klassenlehrer*innen
  • BG 11er-Klassen kommen ab dem 10.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder. Gruppen sind eingeteilt.
  • Nichtabschlussklassen der Berufsschule können ab dem 06.05.2021, spätestens aber ab dem 10.05.2021 im täglichen Wechselunterricht wieder kommen. Die Klassenlehrer übernehmen die Gruppeneinteilung und die Information der Betriebe

Corona-Update vom 14.04.2021

Erneut schlechte Nachrichten aus dem Kultusministerium:
1. Es ändert sich weiterhin nichts am Distanz / Präsenzunterricht. Alle Klassen, die bisher in Distanzunterricht beschult wurden, werden dies auch nach den Osterferien. Es ändert sich also nichts, die von allen ersehnte Rückkehr unserer Nicht-Abschlussklassen-Schüler*innen wird also bis auf Weiteres nicht stattfinden.
2. Kein Präsenzunterricht ohne negatives Testergebnis. Aus der im letzten Update angebotenen Testmöglichkeit wird nach den Osterferien eine Testpflicht. Das heißt, dass alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Dieser Test darf maximal 72 Stunden alt sein und kann zweimal in der Woche an der Schule in der ersten Unterrichtsstunde kostenfrei in Form eines beaufsichtigten Selbsttests durchgeführt werden. Wer das nicht möchte, kann sich auch anderswo testen lassen, muss aber eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können. Um an den Tests an der Schule teilnehmen zu können, muss eine rechtsgültig unterschriebene Datenschutz- und Einverständniserklärung vorgelegt werden. Bitte laden Sie sich diese hier herunter und bringen Sie sie in zweifacher Ausfertigung unterschrieben zum Test mit. Ohne diese Erklärung können Sie nicht getestet werden und ohne Test dürfen Sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Hessischen Kultusministers, den Sie hier herunterladen können.

Corona-Update zum 31.03.2021

Nach den Osterferien sollen allen, die an der Schule tätig sind, zweimal in der Woche kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt werden. Wenn alles klappt, werden die Tests in den Osterferien geliefert und wir können in der ersten Schulwoche mit den Selbsttests zumindest beginnen. Zur Teilnahme an der Testkampagne muss eine Datenschutz-und Einverständniserklärung einmalig abgegeben und eine Kopie davon dann bei der Entgegennahme jedes Selbsttests vorgewiesen werden. Spätestens ab der zweiten Schulwoche hoffen wir, die Selbsttests regelmäßig zweimal pro Woche zur Verfügung stellen zu können. Die Ausgabe der Tests wird Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag jeweils in der ersten Stunde der Klasse/Kursgruppe durch die Lehrkraft vorgenommen werden. Näheres erfahren Sie aus dem Elternbrief des Ministers, den Sie hier herunterladen können.

Ob wir unsere Klassen, die bisher im Distanzunterricht beschult wurden, nach den Osterferien endlich wenigstens im Wechselmodell wiedersehen werden? Wir hoffen es, aber wir wissen es nicht. Bitte beobachten Sie unsere Homepage!

Corona-Update zum 19.03.2021

Schlechte Nachrichten aus dem Kultusministerium: Die vorgesehene Öffnung der Schule für alle Schüler*innen, die sich nicht in Abschlussklassen befinden und die bisher in Distanzunterricht beschult werden, findet nicht statt. Mindestens bis zu den Osterferien bleibt es also bei der aktuellen Regelung, nach der Schüler*innen von Prüfungsklassen in Präsenz- bzw. Wechselunterricht beschult werden und alle anderen Distanzunterricht erhalten.

Es geht also genau so weiter wie in den vergangenen Wochen. Das Corona-Update zum 10.03.2021 wurde vom Ministerium zurückgenommen.

Das entsprechende Schreiben des Kultusministers können Sie hier herunterladen.

Corona-Update zum 10.03.2021

Gute Nachrichten aus dem Kultusministerium: Ab dem 22.03.2021 sollen alle Schüler*innen in die Schule zurückkehren. Dabei gelten die Bestimmungen aus dem Hygieneplan 7.0 (v.a. Maskenpflicht und Mindestabstand von 1,50 Meter im gesamten Schulbereich). Wenn diese Vorgaben aus räumlichen Gründen nicht eingehalten werden können, werden die Gruppen geteilt und es findet Präsenz- und Distanzunterricht im täglichen Wechsel statt. Die Organisation, wer wann in die Schule kommen und wer wann zuhause arbeiten soll, übernehmen die Klassenlehrer und Tutoren. Wenn Sie nichts hören, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer*m Tutor*in auf.

Das Elternschreiben des Kultusministers in Bezug auf die Wiederaufnahme des Schulbetriebs können Sie HIER herunterladen.

Corona-Update zum 12.02.2021

Nur 4 Tage nach dem letzten Ministerschreiben vom 08.02.2021 und dem Hygieneplan 6.0 erreicht uns heute ein neues Schreiben des Hessischen Kultusministers, dass es einen neuen Hygieneplan 7.0 (mit den Anlagen A1, A2, A3 und A4) gibt und dass zu unserer Freude die Schüler*innen der Q2 ab dem 22.02.2021 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Um den Hygieneplan 7.0 einhalten zu können (der dem Hygieneplan unserer Schule entspricht), wird das nach dem normalen Stundenplan, aber im Wechselmodell geschehen. Über die Einzelheiten der Organisation werden die Schüler*innen über ihre Tutor*innen in den nächsten Tagen informiert.

Corona-Update zum 08.02.2021

Es erreicht uns ein Schreiben des Hessischen Kultusministers, in dem uns die Planungen für die nächsten Wochen mitgeteilt werden sowie der neue Hygieneplan 6.0. Für die Brühlwiesenschule wird dies keine Änderungen mit sich bringen.

Corona-Update zum 22.01.2021 (09:00 Uhr)

Heute erreicht uns ein neues Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Umsetzung des weiteren Lockdowns an den Hessischen Schulen bis 14.02.2021. Die allgemeinen Regelungen hat der Minister in einem Elternbrief zusammengefasst, den Sie HIER herunterladen können.

Die bisher geltenden Unterrichtsregelungen sind an der BWS davon nicht betroffen und werden bis zum 14.02.2021 unverändert fortgesetzt.

Nach den Aussagen des Ministerschreibens sollen alle Prüfungen im aktuellen Schuljahr regulär durchgeführt werden.

Corona-Update zum 08.01.2021 (10:00 Uhr)

Wie Sie aus der Presse ja bereits vor einiger Zeit erfahren haben, haben die aktuellen Infektionszahlen die Landesregierung dazu veranlasst, den aktuell geltenden Lockdown bis zum 31.01.2021 zu verlängern. Das hat auch Auswirkungen auf die Schulen, die Sie in allgemeiner Form HIER nochmals nachlesen können.

Für die Schüler*innen der Brühlwiesenschule wird dies bis zum 31.01.2021 folgende Auswirkungen haben:

  • Die Schüler*innen aller Abschlussklassen werden weiterhin und unter Einhaltung der Mindestabstände in Präsenzunterricht beschult. Wo das wegen der gegebenen räumlichen Verhältnisse nicht möglich ist (weil die Klassen zu groß oder die Räume zu klein sind), wurden die Klassen und Kurse bereits vor den Ferien vorsorglich in A- und B-Gruppen geteilt. Diese Gruppen haben Unterricht nach dem normalen Stundenplan, kommen aber nur jeden zweiten Tag in die Schule (Also Gruppe A am Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag usw. und die Gruppe B am Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Freitag usw,) Für die Tage, an denen sie nicht an der Schule sind, erhalten sie von den jeweiligen Lehrkräften Arbeitsaufträge. Wer also montags in der Schule war, bekommt für Dienstag Arbeitsaufträge, die dann besprochen werden, wenn das Fach das nächste Mal in Präsenz unterrichtet wird. Es werden also diejenigen Unterrichtsinhalte nach zuhause ausgelagert, für die man eine Lehrkraft nicht zwingend braucht. (Eine Liste der betroffenen Klassen und konkrete Informationen über die Unterrichtstage finden Sie HIER. Bitte beachten Sie v.a. wegen nötiger Raumänderungen den Vertretungsplan).
  • Die Schüler*innen aller anderen Klassen werden online beschult. Dies kann auf verschiedenen Wegen stattfinden und soll sich am normalen Stundenplan orientieren. Ihre Lehrkräfte stehen also zu den normalen Unterrichtszeiten online oder telefonisch zu Ihrer Verfügung. Bitte nehmen Sie Ihrerseits zu denjenigen Lehrkräften, von denen Sie bis zum Unterrichtsbeginn am Montag noch nichts gehört haben sollten, Kontakt auf und sprechen Sie ein Vorgehen ab. Bei Schwierigkeiten steht Ihnen die jeweilige Abteilungsleitung gerne helfend zur Seite. Wichtig: Die Leistungen im Rahmen des Distanzunterrichts werden zur Leistungsbewertung herangezogen. Prüfungen können auch digital durchgeführt werden.
  • Klausuren finden in den Klassen, die Präsenz unterrichtet werden, wie geplant statt. Das Gleiche gilt für angesetzte Klausuren der Q1 und der FS12 . In den anderen Klassen finden keine Klausuren statt. Ersatzleistungen können aber gefordert werden.
  • Betriebspraktika der 11FOS und der 12HBS sind mit Zustimmung aller Beteiligten und Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Die Praktika der 13FS finden wie gewohnt statt.

Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Gruppe von Klassen Sie gehören finden Sie hier eine Übersicht über alle betroffenen Klassen der Schule

Corona-Update zum 07.01.2021 (10:00 Uhr)

Heute ist die erwartete Information eingetroffen. Das Ministerschreiben an die Eltern und volljährigen Schüler*innen können Sie sich hier herunterladen. Bitte klicken Sie dazu HIER

Wir werden jetzt an der Schule sehen, wie wir die Vorgaben organisatorisch umsetzen. Sie erhalten dann kurzfristig ein neues Update.

Corona-Update zum 06.01.2021

Im Westen nichts Neues. Wir als Schule warten ebenso wie Sie dringend darauf, dass wir erfahren, wie die Beschlüsse vom 05.01.2021 an hessischen Schulen umgesetzt werden sollen. Bisher haben wir keine Informationen. Wenn sich das ändert, erfahren Sie es sofort hier auf der Homepage.

Corona-Update zum 14.12.2020

Heute erreicht uns der Brief des Kultusministers zur Beendigung des Präsenzunterrichts ab Mittwoch, den 16.12.2020. Zum Herunterladen des Ministerschreibens an die Eltern klicken Sie bitte HIER

Da an unserer Schule wegen der herrschenden Altersstruktur nicht damit zu rechnen ist, dass ein nachvollziehbarer Kinderbetreuungsbedarf vorhanden ist, wird der Präsenzunterricht voraussichtlich am Dienstag, den 15.12.2020 enden. Ab Mittwoch gibt es wieder Distanzunterricht, vorläufig bis zu den Ferien. Wir hoffen, nach den Ferien wieder zur Präsenzform zurückkehren zu können: Bisher gab es an der BWS keinen bekannten Fall, in dem sich Schüler*innen untereinander angesteckt hätten.

Alle Klausuren, Klassenarbeiten und sonstige Prüfungen, die in Abschlussklassen (egal welcher Schulform) bis zu den Ferien geschrieben werden sollen, finden statt. Es herrscht Anwesenheitspflicht, bei Nichtteilnahme ist eine ärztliche Krankmeldung erforderlich. Alle anderen Klausuren fallen aus oder werden verlegt.

Corona-Update zum 01.12.2020

Heute erreicht uns die Mittelung des Gesundheitsamtes, dass ab sofort folgende Neuerungen gelten:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nur dann nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.
  • Die Präsenzpflicht der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schulleitungsmitglieder an den öffentlichen Schulen entfällt, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen.

Corona-Update zum 02.11.2020

Heute erreicht uns ein Brief des Hessischen Kultusministers, in dem ab dem 02.11.2020 eine generelle Maskenpflicht im Unterricht, die Aussetzung von gruppenübergreifenden AGen und einige neue Regelungen für den Unterricht in Sport, Religion und Ethik enthalten sind.
Sie können den Brief HIER herunterladen

Corona-Update vom 18.10.2020

Der Kreisausschuss hat weitere Beschränkungen beschlossen, die zusätzlich zum Hygieneplan 6.0 gelten sollen. Diese Regelungen sollen vom 19.10.2020 – 31.10.2020 gelten. Sie können diese HIER herunterladen.

Corona-Update vom 12.10.2020

Ab dem 16.10.2020 gilt der neue Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums. Er wird an der BWS vollumfänglich als schulischer Hygieneplan angesehen und umgesetzt.

Hier können Sie sich die entsprechenden Vorgaben des Ministeriums herunterladen:

  1. Der neue Hygieneplan 6.0
  2. Die dazugehörige Anlage 1
  3. Die dazugehörige Anlage 2
  4. Die dazugehörige Anlage 3
  5. Die dazugehörige Anlage 4

Corona-Update vom 02.09.2020

Nach einer Rechtsauskunft des Staatlichen Schulamtes ist es nicht möglich, eine Maskenpflicht im Unterricht einzuführen. Das gilt auch für den von der BWS beschrittenen Weg der demokratischen Abstimmung in den Klassen / Jahrgangsstufen (vgl. Corona-Update vom 26.08.2020). Dennoch ist es natürlich im Klassenverband möglich, sich auf das Tragen von Masken zu einigen. Wenn sich Schüler*innen nicht an die beschlossene Regelung halten, ist eine Durchsetzung dieser Regelung durch Lehrer oder Schulleitung nicht erlaubt.

Corona-Update vom 26.08.2020

Seitens des MTK wird die Einführung einer Maskenpflicht an Schulen auch im Unterricht nahegelegt. Da die BWS weitgehend erwachsene Schüler hat, wird der entsprechende Brief des Landrats und der Beigeordneten in den Klassen verlesen und von den Schüler*innen diskutiert. Danach findet eine Abstimmung in den Klassen / Jahrgangsstufen statt, ob die Maskenpflicht eingeführt werden soll. Bei einer Zustimmung gilt die Pflicht für die Klasse / Jahrgangsstufe verbindlich für alle Schüler*innen dieser Klasse/Jahrgangsstufe.

Selbstverständlich hat jede*r Schüler*in das Recht, auch ohne Maskenpflicht eine Maske im Unterricht zu tragen.

Corona-Update vom 13.08.2020

Der bedauernswerte Hygieneplan 4.0 (aus dem Corona-Update 07.08.2020) hat den Beginn seiner Gültigkeit nicht erleben dürfen und wird durch den Hygieneplan 5.0 ersetzt. Alle Bestimmungen des Hygieneplans 4.0 gelten aber weiter. Es kommen aber im Wesentlichen 5 Neuerungen hinzu:

  • Die Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ wurden in den Hygieneplan einbezogen.
  • Situationen, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig ist: Gegenüber der bisherigen Regelung gilt, dass auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht besteht, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband (siehe unter Ziffer II.1 des Rahmen-Hygieneplans). Diese Pflicht kann durch Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters nach Anhörung der Schulkonferenz ganz oder teilweise ausgesetzt werden; vor der Entscheidung kann die Beratung durch den schulärztlichen Dienst in Anspruch genommen werden.
  • An der Brühlwiesenschule besteht die Möglichkeit, dass sich die Schüler*innen einer Klasse oder eines Kurses durch eine geheime Abstimmung das Tragen von Mund-Nasenschutz durch Mehrheitsentscheidung selbst verordnet. Der Beschlusss gilt nicht für die unterrichtenden Lehrkräfte.

Den gesamten Hygieneplan 5.0 können Sie sich hier herunterladen

Spezielle Regelungen für Sport, Musik und Darstellendes Spiel können Sie hier herunterladen

Corona-Update vom 07.08.2020

In der Zwischenzeit haben wir offizielle Nachrichten von der Schulaufsicht erhalten, wie nach den Sommerferien weiter vorzugehen ist. Für die BWS bedeutet das in der Hauptsache, dass

  • mit dem Beginn des neuen Schuljahres bis auf Weiteres grundsätzlich „normaler“ Unterricht nach Plan in den regulären Lerngruppen stattfinden wird. Ausnahme ist die erste Schulwoche, in der wegen der Einschulungen in den 8 Schulformen Sonderregelungen gelten. Genaueres erfahren Sie, wenn Sie HIER klicken.
  • In den Klassenräumen besteht keine Maskenpflicht, weil die Kontaktpersonen im Fall einer Infektion in der Lerngruppe nachvollziehbar sind. Es besteht dort auch kein Mindestabstand mehr.
  • Außerhalb der Unterrichtsräume besteht Maskenpflicht, weil dort die Kontakte im Fall einer Infektion nicht nachvollzogen werden können. Diese Änderung wurde notwendig, weil ja ab Beginn des neuen Schuljahres alle Schüler*innen wieder an der Schule sein werden und deshalb eine Einhaltung von Mindestabständen beim bestehenden Raumangebot nicht möglich sein wird.
  • Die Mensa hält ein eingeschränktes Angebot an Speisen und Getränken bereit. Niemand wird verhungern müssen. Eingenommen müssen diese Speisen und Getränke im Klassenraum, der auch in den Pausen geöffnet bleiben wird.
  • Ansonsten gelten die bekannten Hygienevorschriften vom Händewaschen über das Lüften der Räume bis zur Hust- und Nies- Etikette

Genauere Informationen können Sie dem Hygieneplan 4.0 entnehmen, den Sie HIER herunterladen können und der für die BWS gilt.

Corona-Update 11.05.2020: Weitere Schulformen erhalten wieder teilweisen Präsenzunterricht

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren in den Ausbildungsbetrieben

Beinahe täglich erreichen uns in der Schule neue Erlasse zum Umgang mit der aktuellen Corona-Situation. Dies geschieht aber häufig erst mehrere Tage nachdem die Öffentlichkeit bereits über die Neuerungen über die Presse grundsätzlich unterrichtet wurde. Wir versuchen nun unsererseits, Sie über die konkreten Auswirkungen an der Brühlwiesenschule auf dem Laufenden zu halten.

Hier die neuesten Entwicklungen in Kürze:

  • Die Abstands- und Hygieneregeln bestehen weiterhin, die Gruppenhöchstzahl bleibt bei 15 Personen pro Klassenraum.
  • Die Pausenregelungen sollen flexibler gestaltet werden, um weniger Personen als sonst zur gleichen Zeit auf den Fluren zu haben.
  • Auf dem Schulweg und auf dem Weg ins Klassenzimmer empfiehlt der Schulträger, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Im Klassenraum selbst ist das nicht sinnvoll, dort sind die Tische so gestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Über weitere Hygienehinweise können Sie sich auf der Homepage unter „Hygieneplan“ informieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit An-gehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
  • Der Präsenzunterricht soll schrittweise wieder an Bedeutung gewinnen und zumindest zum Teil das bisherige online-Lernen ersetzen.
  • Der Präsenzunterricht endet in allen Schulformen nach der Beendigung der Abschlussprüfungen
  • Seit dem 11.05.2020 werden an der BWS folgende Schulformen zumindest teilweise wieder mit Präsenzunterricht beschult:
    • Die Prüfungsklassen der Berufsschule
    • Die Prüfungsklassen der HBS
    • Die Prüfungsklassen der Fachschule für Sozialpädagogik
    • Die Prüfungsklassen der Fachoberschule
    • Aus dem Beruflichen Gymnasium die Gruppen der Q2 (nur in den Leistungskursen und D und E oder Math oder beruflicher GK)
  • Ab dem 18. Mai 2020 sollen hinzukommen
    • Die restlichen Klassen der Berufsschule
    • Schüler*innen der INTEA-Maßnahme, die die DSD-Prüfungen, bzw. die externen Prüfungen zu allgemeinbildenden Abschlüssen anstreben.
  • Ab dem 02.06.2020 sollen hinzukommen
    • Die HBS (erstes Ausbildungsjahr)
    • Alle Klassen der Berufsfachschule
    • BzB
    • Fachoberschule, Jahrgangsstufe 11 (Praktikum bleibt weiter ausgesetzt)
    • BG 11 (E-Phase)
    • Fachschule für Sozialpädagogik (erstes Ausbildungsjahr)
    • INTEA – Schüler*innen (alle)
  • Die Unterrichtsangebote werden zum Teil nur wenige Tage in der Woche (mindestens einer) oder im zweiwöchentlichen Wechsel möglich sein. Wir erarbeiten derzeit ein Konzept mit dem Ziel, im Rahmen der Vorgaben möglichst sinnvollen Unterricht mit möglichst geringem Infektionsrisiko anzubieten. Wir werden Sie so bald wie möglich diesbezüglich über die Homepage bzw über die Klassenlehrer informieren

Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder zu sehen.

Freundliche Grüße

Jochen Niclaus
Schulleiter

Corona-Update 30.04.2020: Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht BG in der Stufe Q2 verschoben

Liebe Kolleg*innen, liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

gestern Nachmittag erreichte mich eine neue Verfügung des HKM zum Thema „Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht im Beruflichen Gymnasium“. Die dort enthaltenen Bestimmungen unterscheiden sich zum Teil grundlegend von den Informationen, die wir vor einer guten Woche erhalten haben und auf deren Grundlage wir die Beschulung der Q2 bis zu den Sommerferien geplant haben. Wir hatten vor, ab Montag, den 04.05.2020 alle Schüler*innen im wöchentlichen Wechsel aus Präsenz- und Online-Unterricht in allen Fächern zu beschulen, so dass dann auch eine fundierte Bewertung in allen Kursen möglich gewesen wäre.

Durch die neuen Bestimmungen ist das nicht mehr möglich. Wir müssen uns im Präsenzunterricht entsprechend der gestern eingetroffenen Verfügung des Kultusministeriums auf die Leistungsfächer sowie die Grundkurse Deutsch und Mathematik beschränken.

Damit ist unsere gesamte Planung der letzten Wochen hinfällig und wir müssen eine neue Konzeption erstellen, die sowohl den Corona-Richtlinien wie auch den Vorgaben des HKM entspricht und dabei noch pädagogischen Sinn ergibt.

Das ist leider nicht innerhalb weniger Stunden möglich. Wir sind deshalb gezwungen, den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht um voraussichtlich eine Woche zu verschieben.

Als vorläufigen Termin für den Wiederbeginn des Präsenzunterrichts am BG in der Q2 haben wir deshalb           

Montag, den 11.05.2020

vorgesehen. Genauere Informationen folgen.

Freundliche Grüße

Jochen Niclaus

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Wir suchen eine neue Kollegin/einen neuen Kollegen als Unterstützung für unser Kollegium in den Fächern:

  • Englisch
  • Informationstechnik

Interesse? Dann schicken Sie Ihre Unterlagen sehr gerne an office@bws-hofheim.de

Wir freuen uns auf Sie.