Erzieherin oder Erzieher (FSSW)
Das Ziel der Ausbildung in der Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbstständig tätig zu sein. Erzieherinnen und Erzieher betreuen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche und behinderte Menschen in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z.B. Krippen, Krabbelstuben, Kindertagesstätten, Horten, Heimen, Förderschulen und Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit.
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung: Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
Quereinstieg & Qualifikation
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen/Schwerpunkt Sozialpädagogik sind:
- das Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
sowie eine der folgenden Qualifikationen:
- ein Berufsabschluss – aufbauend auf dem mittleren Abschluss – als Staatl. geprüfte Sozialassistentin/ staatl. geprüfter Sozialassistent
- Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung -aufbauend auf dem mittleren Abschluss – von mindestens zweijähriger Dauer
- erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung
Information zur Organisation an der BWS
Urlaubsantrag
Videokonferenzsystem BigBlueButton
Wichtige Links
Formulare & Downloads
Praktikum
Abteilungsleitung
Sabine Gerling
Video zur Ausbildung
Weitere Informationen
Organisation der Ausbildung (FS)
Fachschule für Sozialwesen/ Schwerpunkt Sozialpädagogik Die gesamte Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in:…
Anmeldeschluss
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